Eine kurze Einführung in das Vereinswissen:

 

1.   Der neue Vorstand ist mit der Annahme seiner Wahl rechtswirksam im Amt. Die Eintragung ins VR ist deklaratorisch und daher irrelevant für den Beginn des Amtes. Die Eintragung beim VR-Gericht ist nachweislich notariell beauftragt. Eine Verschiebung der Eintragung ergab sich durch einen protokollierten und einstimmig beschlossenen Sitzwechsel des Vereins, wodurch ein neues VR-Gericht, die Zuständigkeit hatte.

2.     §9 ZMR e.V. Satzung: "[…] Der Vorstand ist für ALLE Vereinsangelegenheiten zuständig […] Der Geschäftsführer kann aber aus den Reihen des Vorstands kommen. […] ". Hier findet keine in der Satzung ausgeschlossene Personalunion statt.

 

Eine Urkunde MUSS laut BGB von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Die Zuchtbuchführende in der ZMR e.V. ist für die Erstellung der Zuchtbücher, also der Führung einer Zuchtchronik zuständig. Jegliche Ausstellung von Urkunden, Zertifikate etc. gehört zum organisatorischen Aufgabenbereich des Geschäftsführers. Die Funktion und Befugnisse eines Geschäftsführers kann jeder Verein sogar mündlich klären, zur Beweisführung kann dies aber auch vertraglich in schriftlicher Form festgehalten werden. Im Übrigen heißt Zuchtbuchamt nicht gleich Zuchtbuchführer. Die Zuchtbuchstelle setzt sich aus mehreren, VERSCHIEDENEN Personen zusammen.