Monopolstellung des VDH INFO Bundeskartellamt
Hier: Monopolstellung des VDH
Viele fragen sich bei dieser Überschrift, was hat denn das
Bundeskartellamt mit dem VDH zutun?
Weil es um´s Geldverdienen geht und weil der VDH ein
Wirtschaftsunternehmen ist und leider kein gemeinnütziger
Idealverein ist, wie auch seine Untergliederungen, die Hundevereine!
Und nun zum Rundschreiben des VDH v. 28.10.2002, welches Sie natürlich in der
Klubzeitschrift nicht zu sehen bekommen, derartige Schreiben bleiben uns steht´s verborgen, wenn nicht doch einige Mutige derartiges veröffentlichen, sie lagern ansonsten im Schreibtisch des
Präsidenten, wie viele andere Rundschreiben zuvor auch. Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:
„Bundeskartellamt – hier:
Monopolstellung des VDH
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. Der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in
Bonn geladen.
Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:
1. Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH –
Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI –
anerkannten Ahnentafeln vom VDH – Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH
zur Zucht eingesetzt werden..
2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu.
3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen
außerhalb des VDH/FCI – Bereiches auszustellen.
4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne
VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln zu.
Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels „rassenreine, gesunde Hunde“ zuzüchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu
Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs.
1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:
Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen. Des weiteren sind die VDH- Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet,
Registrierungen für Hunde ohne FCI- anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern
sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.
Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung Am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt.
Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH-
Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer
vorliegen). Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit
nicht satzungsschädlich und zu gestatten. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am
2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer
Kopie: Bundeskartellamt Bonn
Zunächst mal hat der VDH unter dem Druck des Bundeskartellamts und der Androhung eines kartellrechtlichen Verfahrens ganz deutlich erklärt, dass es sich bei der Registrierung von Nicht-VDH-Hunden
nicht um eine "Kann" - sondern um eine zwingende "Muss"-Bestimmung handelt.
Auch wenn dies von den einzelnen Vereinen bisher als "Kann"-Bestimmung interpretiert und eigenmächtig gehandhabt wurde - genau das ist ein Kartellrechtsverstoß, wie Fischer jetzt ausführt, der
sowohl dem einzelnen Verein als auch dem VDH insgesamt böse Tornados verursachen kann.
Des weiteren weist Fischer unmissverständlich darauf hin, dass diese "Muss"-Bestimmung diskriminierungsfrei und ohne eigenen Ermessens- oder Handlungssspielraum der einzelnen Vereine
ausgeführt werden muss.
Jetzt ist es hilfreich, wenn man sich ein bisschen mit dem Wettbewerbsrecht auskennt. Und mit dem EU-Recht.
Man lese dort einmal ganz aufmerksam
§ 19, Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Missbrauchsaufsicht obliegt dem Bundeskartellamt,w eswegen es bzgl. des VDH eingeschaltet und tätig geworden ist.
Nehmen wir zum besseren Verständnis das Beispiel von Dieter Dissident vom Dissidentenverein, der seinen Hund "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" eintragen und ausstellen lassen
will.
Er wendet sich an den für seine Rasse zuständigen VDH-Verein.
Dieser muss den Hund diskriminierungsfrei eintragen.
Was ist jetzt diskriminierungsfrei?
1. Die Eintragung erfolgt in gleicher Form wie für die VDH-Hunde.
Mit einem Schmierpapier ("Dumbo", WT 01.05.2002, Chip-Nr. 4711, Registrierungsnummer 0815) ist es nicht getan. Sondern die Papiere müssen die gleichen Daten erfassen wie bei den VDH-Hunden, z.B.
die Ahnentafel.
Die Papiere von "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" müssen hinterher genauso aussehen wie die von "Vicki Vulgaris vom Verbandshügel", möglich wäre noch ein Stempelchen ("Dieser Hund
gehört nicht dem VDH an"), wahrscheinlicher ist aber, dass dieser Verzweiflungsschrei im Kleingedruckten der Papiere untergehen wird.
2. Die Eintragung erfolgt zum gleichen Preis wie für die VDH-Hunde.
"Strafgebühren" für die Dissidenz, die höher sind als bei den VDH-Mitglieder, sind Preisdiskriminierung und damit eine unzulässige Wettbewerbbeschränkung bei Monopolisten.
3. Die Eintragung erfolgt nach den gleichen Voraussetzungen wie bei VDH-Hunden.
Zitat: "In das Register sind Hunde einzutragen, deren Abstammung in drei anerkannten Zuchtbuch-Generationen nicht lückenlos nachweisbar ist, oder solche mit nicht anerkannten Ahnentafeln, deren
Erscheinungsbild und Wesen nach vorhergehender Überprüfung durch mindestens einen Zuchtrichter aber den festgesetzten Merkmalen der Rasse entsprechen." Da steht nirgendwo, dass es sich dabei um
einen VDH-Richter handeln muss. Es reicht ein FCI-Richter. Nach deutschem Recht reicht vermutlich auch ein gerichtlicher Sachverständiger oder Amtstierarzt, gerade zur Zeit haben wir ja Unmengen
von Leuten, die damit beschäftigt sind, Hunde auf ihre Rasse hin zu begutachten.
Es werden sich jetzt viele auf den für Dieter Dissidenz beschreibenen Weg machen.
Und sollten diese "Dissidenten" auf Hindernisse in Form von Diskriminierungen stossen, dann wird es zu Anzeigen beim Bundeskartellamt und zu Gerichtsverfahren kommen. Den Kopf in den Sand
stecken, Briefe in der Schublade verschliessen oder Beschwichtigen hilft gegen Dieter Dissidenz nichts. Das Recht ist auf seiner Seite, er wird sich über kurz oder lang durchsetzen.
Warum also werden Briefe verschwiegen, warum wird beschwichtigt?
Um die zahlenden Mitglieder ruhig zu stellen.
Ich habe viele Züchter gefragt, warum sie denn eigentlich überhaupt Mitglied im VDH sind, wenn sie so unzufrieden sind? Antwort: "Nur, damit ich für meine Hunde Papiere kriege." In absehbarer
Zeit kriegt man Papiere auch so.
Wenn die Mitglieder das erfahren, fangen sie automatisch an, sich Kosten-Nutzen-Fragen zu stellen:
Was hat der VDH für mich geleistet?
Was leistet mein Rassehundezuchtverein?
Was leistet der Vorstand meines Rassehundezuchtvereines?
Was leistet der erste Vorsitzende meines Rassehundezuchtvereines?
Wozu brauch ich die eigentlich alle?
Hab ich das nötig?
Gleichzeitig entsteht eine weitere Entwicklung:
Sog. Dissidenzvereine organisieren sich über die Briard-Freunde, um direkt Mitgliedsvereine des FCI zu werden, entkoppelt von einer VDH-Mitgliedschaft.
Wie das in anderen europäischen Ländern auch möglich ist.
Gemessen an deutschem Wettbewerbsrecht und EU-Recht kann das langfristig (schätzungsweise nächstes Jahr) nur wie folgt ausgehen:
1. Entweder können Rassehundezuchtvereine demnächst direkt FCI-Mitglied werden. (aufgrund von EU-Recht)
Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.
2. Oder der VDH muss seine Aufnahmeregelungen ändern und seine Gebühren senken, z.B. zukünftig basierend auf der Mitgliederzahl des aufzunehmenden Vereines. (Wettbewerbsrecht,
Diskriminierungsverbot).
Dann ist der VDH entmachtet und bedeutungslos geworden.
Wenn wir jetzt das prognostizierte Szenario im Detail betrachten, sind folgende Beispiele höchstwahrscheinlich:
Dieter Dissident züchtet fröhlich mit fast gleichen Papieren und registrierten Hunden in seinem Zwinger "von der Dissidentenburg". Die Welpenkäufer rahmen sich die Papiere und hängen sie an die
Wand.
Arno Aussteller hat zwei Hunde gleicher Rasse. Der erste stammt von einem Feld-Wald- und Wiesen-Zufallszüchter, der zweite von einem VDH-Züchter. Er lässt beide Hunde registrieren, und tritt bei
der Bundessiegerzuchtschau an. Dort trifft er auf einen kompetenten und integren Richter (vermutlich aus dem Ausland eingeflogen). "Zerberus vom puren Zufall" wird Bundessieger und
bekommt jede Menge Presse. Natürlich nur, wenn "Dumbo Durchlaucht von der Dissidentenburg" nicht Bundessieger wird. (Arno Aussteller gibt es wirklich, der bisher papierlose
Golden Retriever ist jetzt 10 Jahre alt und topfit. Der VDH-Retriever musste schon als junger Hund eine neue Hüfte eingesetzt bekommen, und wird gerade, mit 3 Jahren, an beiden Augen wegen
Ektropium operiert.)
Und dann gibt es noch Willi Witzbold und Stefanie Scherzkeks.
Willi hat im Jahr 2000 einen männlichen Pitbullmixwelpen in Berlin in einer Mülltonne gefunden. Stefanie fand im Jahr 2000 einen weiblichen Pitbullmixwelpen in einer Mülltonne in Hamburg. Über
einen Internetchat haben die beiden sich 2002 kennen gelernt. Dann haben sie ihre Hunde vermessen, und festgestellt, dass diese auf`s Haar dem FCI-Standard für American Staffordshire Terrier
entsprechen. 2003 lassen Willi und Stefanie ihre Hunde registrieren, und für 2004 ist der erste Wurf American Staffordshire Terrier (mit Papieren) des neuen Zwingers "from the Garbage Can"
geplant. In einem Verein sind beide nicht Mitglied geworden, weder Dissidenz noch VDH, denn sie mögen keine Vereine.
Nicht zu vergessen: Die 7 Hundehalter Meier, Müller, Schulze, Schmidt, Hinz, Hunz und Kunz, die alle Hunde derselben Rasse haben. Nach ihren nachmittäglichen gemeinsamen Spaziergängen erarbeiten
sie eine Satzung und eine Zuchtordnung, und gründen einen Rassehundezuchtverein. Fortan züchten sie mit ihren FCI / VDH-Hunden, die alle eingetragen werden müssen.
Wie war das noch?
"Der VDH, wie wir ihn kennen, ist möglicherweise tot.
Ebenso ist damit die Rassehundezucht, wie wir sie in Deutschland bisher kannten, ebenfalls tot."
Tja.
Quod errat demonstrandum.
Die einzige Überlebenschance besteht im freien Markt und gesunden (Ausstellungs-) Wettbewerb nur noch darin, wenn das Siegel "VDH" oder "VDH-Verein" dem Welpenkäufer tatsächlich garantieren
würde, dass die verkauften Hunde gut und gesünder sind als bei der Konkurrenz. Zum Beispiel aufgrund entsprechender Zuchtauflagen, Zuchtprogramme, Zuchtkontrollen usw.
Ob die VDH-Vereine auf diese Nagelprobe vorbereitet sind?
Ob sie ihr überhaupt gewachsen sind?
Quelle:
http://www.hundegesetze.de
Bundeskartellamt stärkt Hundevereine
22. Februar 2010:
Aus gut unterrichteten Kreisen erreichte uns heute die Nachricht, dass das Bundeskartellamt am 24.2.2010 eine schriftliche Direktive an
den VDH versenden wird, die im Wesentlichen folgende drei Punkte beinhalten wird:
- Verbot der Doppelmitgliedschaften
- Vergabe von im Besitz von VDH-Mitgliedern stehenden
Deckrüden an Fremdverbände
- FCI-Papiere für auch außerhalb des VDH stehender
FCI-Verpaarungen
Bundeskartellamt stärkt Hunde Vereine außerhalb des VDH
Nach neusten Informationen beschäftigt sich das Bundeskartellamt weiterhin mit dem VDH, um sicherzustellen, daß Vereine die nach sachlich gleicher Beurteilung Rassehunde züchten, nicht länger diskriminiert werden.
Grund hierfür sind mehrere Beschwerden verschiedener Vereine und Züchter, die sich in ihren Grundrechten erheblich beschränkt sahen.
Nach Prüfung der Beschwerden wurden diese als zulässig eingestuft und werden nun seit einiger Zeit nach
und nach abgearbeitet.
In nächster Zeit werden dementsprechend Verhandlungen geführt, wonach dem VDH Gelegenheit eingeräumt werden soll, die entsprechenden Forderungen nach Vorgaben des Kartellamtes anzupassen. Im einzelnen geht es z.B. darum, daß die Ahnentafeln anderer
Vereine, sofern sie nach sachlich gleichen Kriterien züchten (Zuchtordnung, Standard, Gesundheitsprüfungen ect.) anerkannt und auf Wunsch ins Register
des VDH übernommen werden müssen. Die Übernahme hat als Urkunde dann mit dem gesamten Dateninhalt (Ahnen, Zwingernamen, Farben ect.) zu erfolgen.
Weiterhin geht es um die Verwendung von Deckrüden anderer Vereine, sowie um Doppelmitgliedschaften und die Aufhebung derer
Verbote.
Außerdem müßen Welpen, deren Eltern oder Großeltern nachweislich
bereits bei der FCI registriert sind, demnächst sofort ins
Register übernommen werden!
Eine Phänotypbestimmung im Alter von frühestens 15 Monaten ist somit nicht mehr notwendig und ermöglicht
Hunde anderer Zuchtvereine im Rahmen der Chancengleichheit
und des europäischen Wettbewerbrechts bereits ab der
Jüngstenklasse an Ausstellungen, und somit am Erwerb des Jugendchampionats teilzunehmen.
Quelle
http://hundezucht.blogspot.de/2011/10/monopolstellung-des-vdh.html
Zitat von R.Blechschmidt
"Der VDH ist nur noch damit beschäftigt, sich mit allen verfügbaren Mitteln selbst
zu erhalten. Dabei ist das einzige, was er zu bieten hat, das Kürzel VDH auf dem Abstammungsnachweis,denn nichts anderes sind die Papiere. Und die Möglichkeit einen
solchen Hund auf einer FCI geschützten Schau auszustellen. Das auch dort nur bekannte
Handler mit Hunden aus großen, bekannten Zwingern gewinnen können, sei dahingestellt. Das Argument kontrollierte Zucht? Macht die Dissidenz auch! Häufig sogar wirkungsvoller! Großer Genpool?
Funktioniert bei der Dissidenz ebenfalls, da man hier im Gegensatz zum VDH sich nicht abkapselt. Und auch die großen Schauen wird sich der VDH bald nicht mehr leisten können. Dem aufmerksamen
Beobachter wird es nicht entgangen sein...seit Jahren rückläufige Besucherzahlen und Meldezahlen, die Industriestände nehmen inzwischen bald mehr Ausstellungsfläche ein als die Schauringe.....und
dass ich nicht lache...."aufgrund der hohen Meldezahlen verlängern wir die Frist für den Meldeschluss "...das Gegenteil ist der Fall! Wenn die Hütte so brechend voll wäre wir sie tun,müssten sie
sie verkürzen! ! Man könnte meinen, im VDH werden künftige Politiker ausgebildet."
Quelle