Hunde impfen mit Verstand

 

Grundsätzliches:

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, wir sehen jedoch eine Grundimmunisierung mindestens gegen Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Leptospirose und Hepatitis als muss an. Dabei muss das Tier gesund sein. Die Impfung gegen Tollwut sollte entsprechend den Vorschriften der deutschen Tollwutverordnung erfolgen. Tollwutwiederholungsimpfungen sind auch in Deutschland in dreijährlichen Abständen zulässig.

 

Als Grundimmunisierung der Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.

 

  • Staupe
  • Zwingerhusten
  • Ansteckende Leberentzündung (HCC)
  • Parvovirose (Hundepanleukopenie)
  • Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche)
  • Tollwut

 

2013 hat der Weltverband der Kleintierärzte (WSAVA) in seinen Impfempfehlungen dankenswerterweise klargestellt, dass ein Hund, der als Welpe richtig gegen SHP geimpft wurde (letzte Impfung mit 16 Wochen oder später), für den Rest seines Lebens immunisiert ist. Ähnlich so wie Menschen mit ihrer Masern-Mumps-Röteln-Impfung im Kleinkindalter.

 

Jahresimpfung?

 

Kennen Sie auch die Erinnerungskarten

der Tierärzte zur „jährlichen Wiederholungsimpfung“?

 

In der Humanmedizin sind jährliche Wiederholungsimpfungen unbekannt (außer Grippe, aber das liegt an dem jährlich angepassten Impfstoff auf den sich verändernden Grippevirus). In der Tiermedizin ist das anders, da wird so getan, als hätten Hunde kein Immungedächtnis. Dabei haben alle Säugetiere Immungedächtniszellen, ob Mensch, Katze, Hund oder Maus.

 

Gesundheitsuntersuchungen statt Jahresimpfung!

 

Vor allem ältere Hunde sollten regelmäßig vom Tierarzt untersucht werden. Aber auch für jüngere Hunde ist ein regelmäßiger Check-up sinnvoll, damit so Erkrankungen rechtzeitig behandelt werden können.

 

Informativ ist dazu auch der Beitrag

"Wie Tierärzte Kasse machen" 12.04.2017 MDR