Zuchtordnung


Liebe Züchterin, lieber Züchter,

 

dies ist eine standartisierte Zuchtordnung. Wir bitten darum, die Zuchtordnung ihrer Rasse beim ZMR e.V. anzufragen. da wir rassespezifische Zuchtordnungen ausarbeiten. Vielen Dank.

 

Zuchtbedingungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen

des Zuchtbuchamtes der Züchtergemeinschaft Molossoider Rassevertreter e.V.

§1 Allgemeines
Die Zucht- und Eintragungsbedingungen sind für alle Mitglieder des ZMR e.V. bindend.
Der Vorstand des ZMR e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte, sowie Zuchtrichter sind für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich.

Das Tierschutzgesetz ist verpflichtende Basis jeder Zucht.
Die Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen.
Das Ziel der Züchter soll sein, für seine Zucht die bestmöglichsten Tiere zu gewinnen. Um dieses zu erreichen, ist auf eine besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Genträger, besonderen Wert zu legen. Gesundheit und ein festes Wesen sind die Hauptkriterien.

Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Wurfes.

§2 Zuchtvoraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Haltung und Aufzucht von Hunden:

  • die Gewährleistung einer trockenen, sauberen, ausreichend hellen und gut belüfteten Unterkunft der Tiere

  • täglich ausreichend Futter von guter Qualität, sowie ständig zugängliches Frischwasser

  • täglicher Auslauf (altersabhängig) und die Zuwendung durch den Züchter

    Voraussetzungen für die Verpaarung:

  • gezüchtet werden darf nur mit eingetragenen, zuchttauglich erklärten Rüden/Hündinnen

  • vor der beabsichtigen Verpaarung Beratung durch dem für ihn zuständigen Zuchtwart zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden einholen

  • für Erstzüchter

    • vor Planung eines Wurfes umfassende Einweisung durch einem Zuchtwart über Trächtigkeit, Wurf, Aufzucht und Zuchtstätte

    • Zuchtstätte muss zuvor durch den Zuchtwart oder durch einen vom ZMR eV. beauftragten Tierarzt besichtigt werden. Kosten hierfür trägt der Züchter.

  • Begründete, engste und enge Inzucht (Inzestzucht) nur mit schriftlicher Genehmigung des ZMR e.V. Wenn eine Genehmigung durch den Hauptzuchtwart erteilt wurde, so hat dieser oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen

  • Zucht mit Rassen, die in verschiedenen Varianten auftreten, ist nicht ohne schriftliche Genehmigung des ZMR eV. erlaubt

  • Zuchtalter:

    • Mindestzuchtalter für Rüden:12 Monate

    • Mindestzuchtalter für Hündinnen beginnt mit der 2. Läufigkeit, aber darf 15 Monate (Widerristhöhe <45 cm) bzw. 18 Monate (Widerristhöhe > 45 cm) nicht unterschreiten.

    • Hündinnen scheiden mit Vollendung des 8.Lebensjahr aus der Zucht aus

  • Kaiserschnitt

    • Nach einem Kaiserschnitt (geplant oder ungeplant) ist der Züchter gezwungen eine Läufigkeit auszusetzen!

  • Welpenanzahl

    • Nach einer Geburt von 1-3 Welpen kann unter Berücksichtigung der psychischen und physischen Beschaffenheit der Hündin,eine Belegung in der folgenden Hitze zugestimmt werden, danach hat der Züchter jedoch darauf zu achten das 2 Läufigkeiten pausiert wird.

 

§3 Häufigkeit der Zuchtverwendung

  • einem Rüden sollten nicht mehr als 3 Hündinnen in der Woche und nicht mehr als 50 Hündinnen im Jahr zugeführt werden

  • bei Hündinnen muss grundsätzliche jede dritte Hitze ausgesetzt werden

  • Zuwiderhandlungen haben Sperrung und Nichteintragung zur Folge

 

§4 gesundheitsspezifische Bedingungen für Zuchttiere

  • sehr guter Allgemeinzustand

  • zuvor regelmäßige Entwurmung und weiterhin regelmäßige Entwurmung

  • Komplettschutzimpfung (SHLP-T)

  • Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein

  • rassenspezifische Krankheiten

  • Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassenspezifische Krankheiten untersuchen lassen.

  • Patella:

    • Patellaluxationen mit Grad 1 oder Grad 2 dürfen ausschließlich mit Hunden verpaart werden die Grad 0 haben.

    • Vor der Zuchtzulassung ist eine PL Untersuchung durchzuführen und eine Untersuchungsbescheinigung vom Tierarzt vorzulegen.

  • Keilwirbel:

    • Es liegen keine Keilwirbel vor wird der Hund zur Zucht zugelassen.

    • Es liegen 1 bis 3 Keilwirbel vor, wobei sich kein ausgeprägter Keilwirbel am Übergang Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule befindet wird der Hund zur Zucht zugelassen.

    • Es liegen 4 – 5 Keilwirbel vor, wobei sich kein ausgeprägter Keilwirbel am Übergang Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule befindet wird der Hund zur Zucht zugelassen, jedoch darf der Hund nur verpaart werden mit einem Hund der keilwirbelfrei ist.

    • Es liegen über 6 Keilwirbel vor, bekommt der Hund keine Zuchtzulassung.

    • Es liegen ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brustwirbelsäule zur Lendenwirbelsäule vor, bekommt der Hund keine Zuchtzulassung

  • Hüfte und Ellbogen:

    • normale Hüftgelenke (Zucht mit Tieren mit nachweislicher HD ist untersagt)

    • Für alle Großrassen muss vor der Zuchttauglichkeitsprüfung eine HD-Untersuchung, ED-Untersuchung durchgeführt worden sein.

    • Der röntgende Tierarzt hat die Röntgenbilder zu kennzeichnen und auf dem HD-Untersuchungsbogen seinen Befund einzutragen.

    • Die Durchführung der HD-Untersuchung für die Beantragung der Zuchttauglichkeitsprüfung soll im Alter von 12-15 Monaten durchgeführt werden.

    • Zugelassen sind Verpaarungen: A mit A Hüfte, A mit B , A mit C und B mit B

 

§5 Zwingername:

  • Vor Wurf hat der Züchter einen Zwingernamen zu beantragen unter dem die Welpen später im ZMR e.V. geführt werden.

  • Der Zwingername wird und kann nur vom ZMR e.V. geschützt werden.

  • Eine Zuchtstätte mit mehreren Rassen: es gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen, es sei denn es werden verschieden Zwingernamen beantragt.

  • Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter.

  • Wechselt der Züchter den Zuchtverband und behält seinen bisherigen Zwingernamen im ZMR e.V. so kann er im Alphabet fortfahren.

§6 Deckgebühren

  • Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu bezahlen.

  • Sie sollten vor dem Deckakt schriftlich festgehalten werden.

  • Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt frei für dieselbe Hündin. Dieses wird aber ausschließlich durch den Deckvertrag geregelt.

§7 Wurfabnahme

  • Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 5 Tagen dem Zuchtwart oder Zuchtbuchamt zu melden.

  • Mischwürfe werden nicht in das Zuchtbuch eingetragen.

  • Welpen mit morphologischen Mängeln werden in das Zuchtbuch eingetragen, erhalten aber den Vermerk: „Zur Zucht nicht zugelassen, wegen...“

  • Vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm im Wurfmeldeschein zu vermerken.

  • Begutachtung des Wurfes durch Zuchtwart innerhalb der ersten 5 Lebenstage

  • Eine Wurfabnahme erfolgt dann durch den Zuchtwart und nur in Ausnahmefällen durch den Tierarzt im Alter von ca. 6 - 8 Wochen (nach Impfung und Markierung) der Welpen.

  • Ein Zuchtwart ist berechtigt jederzeit den Wurf auch unangemeldet zu kontrollieren.

  • Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen.

  • Die Abgabe der Welpen darf nicht vor Vollendung der 8. Lebenswoche erfolgen.

  • Die Würfe müssen vollständig beim Zuchtbuchamt gemeldet werden.

  • Vor der Wurfendabnahme dürfen keine Welpen abgegeben werden, sonst erhält der Züchter für den gesamten Wurf keine Papiere.

  • Es ist dem Züchter untersagt, Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen.

  • Der Züchter ist verpflichtet seine Welpen durch Transponderchips zu markieren.

  • Die Impfungen dürfen nur vom Tierarzt durchgeführt werden.

  • Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen.

 

§8 Eintragung

  • Die Eintragung der Welpen in das Zuchtbuch können erst nach Wurfendabnahme erfolgen.

    • folgende Unterlagen müssen komplett an das Zuchtbuchamt gesendet werden:

      • Ahnenpass der Mutterhündin im Original

      • Deckschein vollständig ausgefüllt

      • Ahnenpass des Rüden in Kopie

      • sämtliche Urkunden und Titelbestätigungen von beiden Elterntieren in Kopie

      • Zuchtzulassung beider Elterntiere in Kopie

      • Wurfmeldeschein mit umseitig ausgefüllter Wurfabnahme

      • Untersuchungsbefunde beider Elterntiere

  • Für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnet der Züchter rechtsverbindlich auf dem Wurfmeldeschein.

 

 

§9 Sonstiges

  • Verstöße gegen die Zuchtordnung , wie z. B. unwahre Angaben auf Deck- und Wurfmeldescheinen, nicht vollständige Angabe der Welpenanzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche auch hier nicht genannte Verfehlungen, werden wie folgt geahndet:
    a.) durch schriftliche Verwarnung oder
    b.) durch zeitweise Zuchtsperre oder
    c.) durch totale Zuchtsperre
    d.) durch Ausschluss des Züchters aus dem ZMR e.V.
    Rechtliche Schritte behält sich der Verein bei unwahren Angaben in Deck- und Wurfmeldescheinen vor.

  • Der ZMR e.V. ist jederzeit berechtigt Zwingeranlagen zu kontrollieren oder einen seiner Zuchtwarte zur Kontrolle zu beauftragen.


Züchtergemeinschaft Molossoider Rassevertreter e. V.

Meisenweg 5

49419 Wagenfeld

E-Mail: info@zmr-ev.de