unser Verein



Die ZMR e.V. ist ein seit 2008 gemeinütziger, eingetragener Verein. Er betreut und unterstützt Freunde molossoider Rassen in Sachen Zucht, Gesundheit, Pflege, Ernährung und Wertbeurteilung.
Er vereint Züchter und Halter sowie Liebhaber und vertritt deren Interessen mit dem Ziel der Förderung der Reinzucht und der artgerechten Haltung der Hunde als Haustier. Der Zweck des Vereins ist es die Qualität der Rassehundezucht zu heben, sowie Züchter, Besitzer und Liebhaber in einem gebietsmäßigen Zusammenschluss zu erfassen. Der Verein fördert und schützt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder, doch die Hauptaufgabe ist der Schutz des Hundes. Züchter von Rassehunden, die Mitglied im ZMR e.V. sind, haben sich nach den jeweiligen Zuchtbestimmungen der für Sie zuständigen Rasse zu richten.
Zu den Aufgaben gehören:
⦁    Sorge, darüber ob die Zuchtordnung der ZMR e.V. 

      und hundgemäße Haltungsrichtlinien eingehalten werden
⦁    Ausstellung von Ahnentafeln
⦁    theoretische und praktische Unterstützung der Mitglieder
⦁    Registrierung von Zuchtzwinger / Zwingernamen
⦁    Pflege und Führung eines Zuchtbuches
⦁    Führen eines Deckrüdenverzeichnisses für Züchter der ZMR e.V.
⦁    Welpenvermittlung für Züchter der ZMR e.V.
⦁    Veranstaltung von Rassehundeausstellungen nach gültigen Ausstellungsstandard


Pflichten der Mitglieder:

 

Alle Mitglieder sind verpflichtet die Bestrebungen des Vereins durch aktiven Einsatz zu fördern und alle in der Satzung und den Richtlinien aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. Sie sind verpflichtet, in der Öffentlichkeit alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins oder einzelner Mitglieder desselben zu schädigen.
Alle Mitglieder sind zu Beitragszahlungen verpflichtet. Zweckgebundene Gebühren werden nur bei Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen oder Einrichtungen bzw. bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins fällig.

Ausschluss von Mitgliedern:

 

Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt bei grober Verletzung der Satzung der ZMR e.V. oder dessen Interessen, bei Fälschungen oder betrügerischer Beleidigung eines Vorstands- oder Vereinsmitgliedes, bei ungebührlichen Äußerungen, Störung des Vereinsfriedens, sowie bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder der ZMR e.V. Zuchtordnung. Der Ausschluss kann auf Zeit oder auf Dauer erfolgen.
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss wird dem betreffenden Mitglied per Einschreiben mitgeteilt und zwar an die letzte dem Verein bekannte Anschrift. Im Falle kleinerer Vergehen, kann gegen das betreffende Mitglied ein Ausschluss auf Zeit, oder eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das Erlöschen der Mitgliedschaft hat den Verlust aller Mitgliedsrechte zur Folge. Der Mitgliedsausweis ist unverzüglich an den Verein zurückzugeben. Eine Erstattung bezahlter Beiträge ist generell ausgeschlossen.